Verwaltungs-Rechtsschutz Ausbildung
bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Ausbildung,
z. B. bei Streitigkeiten wegen BAB, Ausbildungsgebühren oder Prüfungsergebnissen
Doch kaum BAB?
Azubi Markus beantragt BAB, wobei jedoch bei der Berücksichtigung der Einnahmeverhältnisse Unklarheiten entstehen und es im Nachhinein auch zu einer offiziellen Klärung kommen muss. Monatlich wurden Markus 400,00 EUR BAB zugesagt. Nach Prüfung zahlen die Behörden nur noch 100,00 EUR BAB, daraus ergibt sich ein Streitwert in Höhe von 3.600,00 EUR.
Die Kosten für zwei Anwälte und das entsprechende Verfahren betragen 1.800,00 EUR.

