Weltweiter Reise-Rechtsschutz

für bis zu einjährige Auslandsaufenthalte außerhalb Europas


Rechtlicher Beistand im Ausland

Du machst Ski-Urlaub in den Rocky Mountains. Als du gerade vor einer Skihütte stehst, wirst du von einem einheimischen Snowboarder umgefahren. Du brichst dir den Arm. Ein von der D.A.S. vermittelter Anwalt, der sowohl die Muttersprache des Urlaubslandes beherrscht als auch deutsch spricht, klagt für dich Schmerzensgeld und Krankenhauskosten im Urlaubsland ein.