Weltweiter Reise-Rechtsschutz
für bis zu einjährige Auslandsaufenthalte außerhalb Europas
Rechtlicher Beistand im Ausland
Du machst Ski-Urlaub in den Rocky Mountains. Als du gerade vor einer Skihütte stehst, wirst du von einem einheimischen Snowboarder umgefahren. Du brichst dir den Arm. Ein von der D.A.S. vermittelter Anwalt, der sowohl die Muttersprache des Urlaubslandes beherrscht als auch deutsch spricht, klagt für dich Schmerzensgeld und Krankenhauskosten im Urlaubsland ein.

